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   LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11   

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LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11 (https://dejure.org/2012,61899)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11 (https://dejure.org/2012,61899)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 3 Sa 1415/11 (https://dejure.org/2012,61899)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Von einer fehlenden Tariffähigkeit der CGZP bei Abschluss der für den Rechtsstreit der Parteien einschlägigen Tarifverträge, insbesondere des Manteltarifvertrages vom 29.11.2004 mit Änderungstarifvertrag vom 09.07.2008, des Entgeltrahmentarifvertrages vom 09.07.2008 und der Entgelttarifverträge West vom 09.07.2008 war nach Auffassung der Kammer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 im Verfahren 1 ABR 19/10 (EzA TVG § 2 Nr. 31) auszugehen.

    Die Kammer schließt sich im Hinblick auf die Besonderheit, mit der eine Tariffähigkeit der CGZP durch das Bundesarbeitsgericht nach dem Beschluss vom 14.12.2010 im Verfahren 1 ABR 19/10 ( EzA TVG § 2 Nr. 31 ) verneint worden ist, den Auffassungen an, die eine Aussetzung nicht für erforderlich halten.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung für nicht erforderlich gehalten wird, wird dies im Wesentlichen damit begründet, ein Erfordernis ergebe sich nicht, wenn die Tarifunfähigkeit bereits einmal festgestellt worden sei und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könne (hierzu beispielsweise LAG Hamm, 30.06.2011, 8 Sa 387/11; LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011, 4 Ta 130/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011, 7 Sa 1318/11, DB 2012, 119) .
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Eine Aussetzung ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn eine Entscheidungserheblichkeit offensichtlich nicht gegeben ist (BAG, 28.01.2008, NZA 2008, 489).
  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung für nicht erforderlich gehalten wird, wird dies im Wesentlichen damit begründet, ein Erfordernis ergebe sich nicht, wenn die Tarifunfähigkeit bereits einmal festgestellt worden sei und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könne (hierzu beispielsweise LAG Hamm, 30.06.2011, 8 Sa 387/11; LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011, 4 Ta 130/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011, 7 Sa 1318/11, DB 2012, 119) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 11 Ta 10/11

    Aussetzung einer equal-pay-Klage

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 6 Ta 99/11

    Aussetzung wegen Abhängigkeit von der Tariffähigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10

    Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Das Erfordernis einer solchen Aussetzung wird dabei auch unter dem Aspekt bejaht, dass auch für die Vergangenheit eine andere Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht nicht zu erwarten steht (ArbG Freiburg, 13.04.2011, DB 2011, 1001).
  • LAG Nürnberg, 19.09.2011 - 2 Ta 128/11

    Aussetzung - Tariffähigkeit - Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung für nicht erforderlich gehalten wird, wird dies im Wesentlichen damit begründet, ein Erfordernis ergebe sich nicht, wenn die Tarifunfähigkeit bereits einmal festgestellt worden sei und keine Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könne (hierzu beispielsweise LAG Hamm, 30.06.2011, 8 Sa 387/11; LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011, 4 Ta 130/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011, 7 Sa 1318/11, DB 2012, 119) .
  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11

    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 11 Ta 274/11

    Equal-Pay-Klage eines Leiharbeitnehmers - Tariffähigkeit der CGZP vor dem

  • ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
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